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Bei einem unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich der Unfallgegener bzw. dessen Haftpflichtversicherung die Kosten, auch die eines Kfz-Sachverständigen. Nach aktueller Rechtssprechung des BGH`s zählen die Kosten für ein Gutachten zum Schaden.
Gibt es Ausnahmen?
Ja, liegt der Schaden für den Laien ersichtlich unter € 700,00 kann die Einschaltung eines Sachverständigen entbehrlich sein. In diesen Fällen zahlt die gegnerische Versicherung den Gutachter in der Regel nicht.
Wer trägt die Kosten für den Sachverständigen bei Kaskoschadensfällen ?
Bei Kaskoschäden beauftragt in den meisten Fällen die Versicherung einen eigenen Sachverständigen. Sollte man allerdings mit dem Gutachten oder Gutachter nicht einverstanden sein, so besteht die Möglichkeit zu einem Sachverständigenverfahren. Hier beauftragt der Geschädigte einen Sachverständigen seines Vertrauens. Beide Gutachten werden dann von einem Obergutachter bewertet. Tipp: Einige Rechtschutzversicherungen übernehmen die im Sachverständigenverfahren anfallenden Kosten.
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